neue Unterhaltsberechnung für mj. Kinder seit Dezember 2019

Der Oberste Gerichtshof hat am 11.12.2019 zu 4 Ob 150/19s das Ende der Unterhaltskürzung zur steuerlichen Entlastung getrennt lebender Eltern für minderjährige Kinder ausgesprochen. Der Oberste Gerichtshof begründet diese Entscheidung damit, dass es sich beim Familienbonus Plus – wie beim Unterhaltsabsetzbetrag – um einen echten Steuerabsetzbetrag handelt der vom Gesetzgeber mit der Zielsetzung eingeführt wurde, die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Entlastung der Geldunterhaltspflichtigen durch diese zwei Instrumente herbeizuführen. Dadurch findet eine Entkopplung von Unterhalts- und Steuerrecht statt.

Es wird daher seit dieser Judikaturwende die (teilweise) Anrechnung der Transferleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) auf die Unterhaltsverpflichtung nicht mehr vorgenommen. Auch bleibt der Familienbonus Plus – ebenso wie der Unterhaltsabsetzbetrag – unterhaltsrechtlich neutral. Diese sind daher nicht mehr in die Bemessungsgrundlage miteinzurechnen und kann daher infolge unterhaltsrechtlicher Neutralität auch keine Anspannung erfolgen, so der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.12.2019 zu 6 Ob 208/19k.